Familienstiftungen

Asset Protection: Familienstiftung 
„Asset Protection“ (zu Deutsch: Vermögensschutz) bezeichnet die rechtlich zulässige Vorgehensweisen, sein Vermögen generationsübergreifend vor Zugriffen durch Dritte etwa im Rahmen einer Haftung, einer (drohenden) Insolvenz oder auch der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu schützen.  

Unter diesem Gesichtspunkt ist ein wesentliches Ziel, die Haftung bzw. den Haftungszugriff zu verhindern und dadurch mindestens eine Haftungsreduzierung und besser noch einen Haftungsausschluss herbeizuführen.

"Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist enorm gewachsen", sagt auch Klaus Stein, Leiter der Hauptabteilung Steuern der Dr. August Oetker KG in einem Interview mit dem Handelsblatt. Hinzu kommt, dass viele unternehmerische Tätigkeiten gar nicht versicherbar sind oder es im Falle einer Haftung trotz Versicherung zu einer Teilhaftung oder einem Regress durch die Versicherung kommen kann. Dies kann letztlich bis zur Vollstreckung in das Privatvermögen führen. 
Als Unternehmer, Freiberufler oder auch als Vertreter von juristischen Personen (etwa als Geschäftsführer einer GmbH; Vorstand einer AG; und weitere) ist es oftmals erforderlich wirtschaftliche Risiken – etwa in Form von Investitionen – einzugehen. Trotz einer beschränkten Haftung der juristischen Person (bspw. durch die Rechtsform der GmbH) ist eine persönliche Haftung, sprich die Haftung mit dem Privatvermögen, nicht immer auszuschließen.  

Sogar als Privatperson ist es denkbar durch entsprechend hohe Investitionen (wie z. B. Immobiliengeschäfte, Wertpapier-Handel etc.) und die damit verbundenen Risiken das gesamte private Vermögen zu gefährden. 
Unter dem Begriff „Asset Protection“ sind viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des Privatvermögens zusammengefasst, die je nach Ausgangskonstellation, mehr oder weniger sinnvoll sind. Wichtig ist jedoch, dass nahezu jede dieser Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig und im Vorfeld erfolgen muss, um das Vermögen rechtssicher zu schützen. Kurzfristiges Handeln ist in diesem Bereich fast ausgeschlossen. Daher sollte sich jeder Unternehmer, Freiberufler oder Vertreter juristischer Personen frühzeitig über den Bedarf und die Möglichkeiten einer Gestaltung beraten lassen. 
 
Folgende Gestaltungen werden in der Gestaltungspraxis empfohlen: 
Asset Protection durch die Gründung einer Familienstiftung