Familienstiftungen
Asset Protection: Familienstiftung
„Asset Protection“ (zu Deutsch: Vermögensschutz) bezeichnet die rechtlich zulässige Vorgehensweisen, sein Vermögen generationsübergreifend vor Zugriffen durch Dritte etwa im Rahmen einer Haftung, einer (drohenden) Insolvenz oder auch der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu schützen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist ein wesentliches Ziel, die Haftung bzw. den Haftungszugriff zu verhindern und dadurch mindestens eine Haftungsreduzierung und besser noch einen Haftungsausschluss herbeizuführen.
"Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist enorm gewachsen", sagt auch Klaus Stein, Leiter der Hauptabteilung Steuern der Dr. August Oetker KG in einem Interview mit dem Handelsblatt. Hinzu kommt, dass viele unternehmerische Tätigkeiten gar nicht versicherbar sind oder es im Falle einer Haftung trotz Versicherung zu einer Teilhaftung oder einem Regress durch die Versicherung kommen kann. Dies kann letztlich bis zur Vollstreckung in das Privatvermögen führen.
Als Unternehmer, Freiberufler oder auch als Vertreter von juristischen Personen (etwa als Geschäftsführer einer GmbH; Vorstand einer AG; und weitere) ist es oftmals erforderlich wirtschaftliche Risiken – etwa in Form von Investitionen – einzugehen. Trotz einer beschränkten Haftung der juristischen Person (bspw. durch die Rechtsform der GmbH) ist eine persönliche Haftung, sprich die Haftung mit dem Privatvermögen, nicht immer auszuschließen.
Sogar als Privatperson ist es denkbar durch entsprechend hohe Investitionen (wie z. B. Immobiliengeschäfte, Wertpapier-Handel etc.) und die damit verbundenen Risiken das gesamte private Vermögen zu gefährden.
Unter dem Begriff „Asset Protection“ sind viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des Privatvermögens zusammengefasst, die je nach Ausgangskonstellation, mehr oder weniger sinnvoll sind. Wichtig ist jedoch, dass nahezu jede dieser Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig und im Vorfeld erfolgen muss, um das Vermögen rechtssicher zu schützen. Kurzfristiges Handeln ist in diesem Bereich fast ausgeschlossen. Daher sollte sich jeder Unternehmer, Freiberufler oder Vertreter juristischer Personen frühzeitig über den Bedarf und die Möglichkeiten einer Gestaltung beraten lassen.
Folgende Gestaltungen werden in der Gestaltungspraxis empfohlen:
„Asset Protection“ (zu Deutsch: Vermögensschutz) bezeichnet die rechtlich zulässige Vorgehensweisen, sein Vermögen generationsübergreifend vor Zugriffen durch Dritte etwa im Rahmen einer Haftung, einer (drohenden) Insolvenz oder auch der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu schützen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist ein wesentliches Ziel, die Haftung bzw. den Haftungszugriff zu verhindern und dadurch mindestens eine Haftungsreduzierung und besser noch einen Haftungsausschluss herbeizuführen.
"Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist enorm gewachsen", sagt auch Klaus Stein, Leiter der Hauptabteilung Steuern der Dr. August Oetker KG in einem Interview mit dem Handelsblatt. Hinzu kommt, dass viele unternehmerische Tätigkeiten gar nicht versicherbar sind oder es im Falle einer Haftung trotz Versicherung zu einer Teilhaftung oder einem Regress durch die Versicherung kommen kann. Dies kann letztlich bis zur Vollstreckung in das Privatvermögen führen.
Als Unternehmer, Freiberufler oder auch als Vertreter von juristischen Personen (etwa als Geschäftsführer einer GmbH; Vorstand einer AG; und weitere) ist es oftmals erforderlich wirtschaftliche Risiken – etwa in Form von Investitionen – einzugehen. Trotz einer beschränkten Haftung der juristischen Person (bspw. durch die Rechtsform der GmbH) ist eine persönliche Haftung, sprich die Haftung mit dem Privatvermögen, nicht immer auszuschließen.
Sogar als Privatperson ist es denkbar durch entsprechend hohe Investitionen (wie z. B. Immobiliengeschäfte, Wertpapier-Handel etc.) und die damit verbundenen Risiken das gesamte private Vermögen zu gefährden.
Unter dem Begriff „Asset Protection“ sind viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des Privatvermögens zusammengefasst, die je nach Ausgangskonstellation, mehr oder weniger sinnvoll sind. Wichtig ist jedoch, dass nahezu jede dieser Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig und im Vorfeld erfolgen muss, um das Vermögen rechtssicher zu schützen. Kurzfristiges Handeln ist in diesem Bereich fast ausgeschlossen. Daher sollte sich jeder Unternehmer, Freiberufler oder Vertreter juristischer Personen frühzeitig über den Bedarf und die Möglichkeiten einer Gestaltung beraten lassen.
Folgende Gestaltungen werden in der Gestaltungspraxis empfohlen:
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Errichtung von Gesellschaften im privaten Bereich („Familienpool“) mit erschwerter Pfändung durch reduzierte Abfindungen zur Sicherung Ihres Privatvermögens
- Familienrechtliche Gestaltung: Anpassung oder Gestaltung von Eheverträgen sowie ein geplanter Güterstandswechsel („Güterstandsschaukel“)
- Sicherung des Betriebsvermögens durch die Wahl einer haftungsbeschränkenden Rechtsform und entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
- Übertragung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen mit entsprechenden Vorbehalten wie z. B. Nießbrauchsvorbehalten und Störfall-Klauseln (sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich denkbar)
- Übertragung des Vermögens auf eine Stiftung („Familienstiftung“)
Asset Protection durch die Gründung einer Familienstiftung
- Familienstiftung
Die Familienstiftung ist eine rechtlich anerkannte selbstständige Institution, die entweder zu Lebzeiten oder im Erbfall vom Stifter mit entsprechendem Vermögen ausgestattet wird. Im Falle der Familienstiftung soll die Stiftung mit ihrem Vermögen dauerhaft dem Interesse der Familie dienen, um diese finanziell zu unterstützen oder abzusichern. Sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen kann in die Stiftung eingebracht werden. Die Erträge der Stiftung können dann nach den Vorstellungen des Stifters an begünstigte Familienmitglieder als Destinatäre ausgeschüttet werden. Durch die Familienstiftung wird das Vermögen langfristig zusammengehalten und geschützt, indem auch etwa durch Erbfälle, Scheidungen und Insolvenzen das Vermögen „auseinanderbricht“ oder letztlich sogar gänzlich verzehrt wird.
- Asset Protection
Die Gründung einer Familienstiftung ist eine sehr effektive Gestaltung zum Schutz des Vermögens. Die Vorteile einer Familienstiftung liegen darin, dass die Familienmitglieder anders als bei Gesellschaften keine Anteile an der Stiftung halten, sondern die Stiftung rechtlich unabhängig ist, wodurch etwaige Gläubiger ihre Ansprüche auch nicht gegenüber der Stiftung geltend machen können. Auch der Zugriff der Gläubiger auf die Erträge der Familienmitglieder aus der Stiftung ist regelmäßig nicht möglich, wenn die Familienmitglieder bei entsprechender Gestaltung der Stiftungssatzung keinen Anspruch gegenüber der Stiftung auf jene Erträge haben, wodurch kein pfändbarer Rechtsanspruch seitens der Familienmitglieder als Schuldner bestehen. Auch den Gläubigern des Stifters selbst ist der Zugriff auf das Vermögen der Stiftung verwehrt, sofern keine Anfechtungstatbestände erfüllt werden.