Familienpool
Es bleibt in der Famile
Die Gründung einer Familiengesellschaft gehört zum Bereich der Nachfolgegestaltung, genauer zur Vermögensnachfolge. Wir von SHP sind Experten auf dem Gebiet der Nachfolgeregelung und können auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen: wir sind spezialisierte Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater. Wir verbinden steuerliches Spezialwissen mit fundierten Rechtskenntnissen, um Ihnen ganzheitliche Lösungen durch Gestaltungsberatung zu bieten. Wir setzen auf Interdisziplinarität und vereinen so unterschiedliche Kompetenzen in einem individuell auf Sie zugeschnittenen Lösungskonzept. Dazu ergänzen wir unsere Expertise mit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Unternehmensberatern und Vermögensverwaltern
Warum erst handeln, wenn es zu spät ist? Überlassen Sie die Vermögensnachfolgeregelung nicht dem Zufall.Jetzt frühzeitig Generationenwechsel vorbereiten und Familienvermögen sichern. Ihr Plus: Schon zu Lebzeiten aller Beteiligten von der Familienpool Regelung profitieren.
Sie sind Steuerberater und möchten Ihren Mandanten eine rechtssichere Nachfolge bieten?
Erweitern Sie mit uns zusammen Ihr Beratungsangebot für Ihre Mandanten. Bieten Sie Ihrem Mandanten neben der steuerlichen Beratung auch Rechtssicherheit, zum Beispiel durch umfassende Vertragsgestaltung und Nachfolgeregelungen. Als Fachanwälte für die Nachfolgeregelung übernehmen wir die rechtliche Beratung und Durchführung einer Familienpool Gründung. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen und für unsere Mandanten das Bestmögliche erreichen – sowohl in steuerlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.
Sie sind Mandant und möchten Ihr Vermögen rechtzeitig absichern
Sie haben bereits einen Steuerberater, der sich um Ihre steuerrechtlichen Belange kümmert? Sehr gut – vereinbaren wir ein gemeinsames Treffen. Wir vereinen die Expertise Ihres Steuerberaters mit unserem Know-how.
Familienpool gründen – das sind Ihre Vorteile:
Die Gründung einer Familiengesellschaft gehört zum Bereich der Nachfolgegestaltung, genauer zur Vermögensnachfolge. Wir von SHP sind Experten auf dem Gebiet der Nachfolgeregelung und können auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen: wir sind spezialisierte Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater. Wir verbinden steuerliches Spezialwissen mit fundierten Rechtskenntnissen, um Ihnen ganzheitliche Lösungen durch Gestaltungsberatung zu bieten. Wir setzen auf Interdisziplinarität und vereinen so unterschiedliche Kompetenzen in einem individuell auf Sie zugeschnittenen Lösungskonzept. Dazu ergänzen wir unsere Expertise mit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Unternehmensberatern und Vermögensverwaltern
Warum erst handeln, wenn es zu spät ist? Überlassen Sie die Vermögensnachfolgeregelung nicht dem Zufall.Jetzt frühzeitig Generationenwechsel vorbereiten und Familienvermögen sichern. Ihr Plus: Schon zu Lebzeiten aller Beteiligten von der Familienpool Regelung profitieren.
Sie sind Steuerberater und möchten Ihren Mandanten eine rechtssichere Nachfolge bieten?
Erweitern Sie mit uns zusammen Ihr Beratungsangebot für Ihre Mandanten. Bieten Sie Ihrem Mandanten neben der steuerlichen Beratung auch Rechtssicherheit, zum Beispiel durch umfassende Vertragsgestaltung und Nachfolgeregelungen. Als Fachanwälte für die Nachfolgeregelung übernehmen wir die rechtliche Beratung und Durchführung einer Familienpool Gründung. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen und für unsere Mandanten das Bestmögliche erreichen – sowohl in steuerlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.
Sie sind Mandant und möchten Ihr Vermögen rechtzeitig absichern
Sie haben bereits einen Steuerberater, der sich um Ihre steuerrechtlichen Belange kümmert? Sehr gut – vereinbaren wir ein gemeinsames Treffen. Wir vereinen die Expertise Ihres Steuerberaters mit unserem Know-how.
Familienpool gründen – das sind Ihre Vorteile:
- dauerhafte und nachhaltige Sicherung Ihres privaten und betrieblichen Vermögens
- Steuerung Ihres Vermögens über Generationen hinweg durch Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags
- Gestaltung der Erbfolge nach eigenen Vorstellungen: unliebsame pflichtteilsberechtigte Personen können beispielsweise ausgeschlossen werden
- Steuerersparnis bei Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer
- Optimierung der Schenkungssteuer
- Schutz vor der Zerschlagung des Privatvermögens & Betriebsvermögens
- Schutz vor Erbstreitigkeiten
- Vermögensschutz vor Dritten: Schutz vor Gläubigern und geschiedenen Ehegatten
- Vorbeugung einer Erbengemeinschaft und somit einer Teilungsversteigerung
- Sicherung der Altersvorsorge
- Steuerung des Vermögens durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten an der Gesellschaft
- Frühzeitige und risikolose Beteiligung Minderjähriger (Erben) an der Vermögenssubstanz
- Vorrecht des Vermögenden/der Eltern innerhalb der Gesellschaft: Einfluss und Kontrollrechte nach der Vermögensübergabe bewahren
- Flexibilität: Die Familiengesellschaft kann jederzeit gewandelten Bedürfnissen angepasst werden bereits zu Lebzeiten aller Beteiligten profitieren
Sie interessieren sich für Einkünfteverlagerung oder einen Familienpool?
Erste Informationen finden Sie bereits in unseren Broschüren: